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Revision der Diplomanerkennungsvereinbarung

07.05.2014

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, der revidierten Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen (Diplomanerkennungsvereinbarung) beizutreten. Die geltende Diplomanerkennungsvereinbarung vom 18. Februar 1993 regelt einerseits die gesamtschweizerische Anerkennung kantonaler und - in zweiter Priorität - ausländischer Ausbildungsabschlüsse und andererseits die Führung einer Liste über Lehrpersonen ohne Unterrichtsberechtigung sowie eines Registers über Gesundheitsfachpersonen. Der Vereinbarung gehören alle Kantone an. Die Revision ist notwendig, weil die Rechtsgrundlage des Registers der Gesundheitsfachpersonen an die Gesundheitsberuferegister des Bundes anzupassen ist. Es werden die erforderlichen Rechtsgrundlagen einerseits für die Einführung eines Online-Abrufverfahrens und andererseits für die Erhebung von Registrierungsgebühren geschaffen. Zudem sind aufgrund des neuen Bundesgesetzes über die Meldepflicht und die Nachprüfung der Berufsqualifikationen von Dienstleistungserbringern in reglementierten Berufen die für deren Umsetzung notwendigen interkantonalen Grundlagen für die Meldepflicht für Dienstleistungserbringerinnen und -erbringer in den Bereichen Gesundheit und Bildung zu erlassen. Der Beitritt des Kantons Schaffhausen zur revidierten Vereinbarung ist sinnvoll, weil der Kanton aufgrund des neuen Bundesgesetzes sowieso Umsetzungsbedarf gehabt hätte. Die Änderungen der Diplomanerkennungsvereinbarung haben keine finanziellen Auswirkungen auf den Kanton.
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