Der Regierungsrat stimmt - in grundsätzlicher Übereinstimmung mit der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren - der vorgeschlagenen Unternehmenssteuerreform III (USR III) im Grundsatz zu, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Finanzdepartement festhält. Ziel der USR III ist es, die steuerliche Attraktivität des Unternehmensstandortes Schweiz zu erhalten und die Einnahmen zur Finanzierung der staatlichen Tätigkeit zu sichern. Der Anteil der Statusgesellschaften ist im Kanton Schaffhausen deutlich höher als in den meisten anderen Kantonen, deshalb stehen im Zuge der Reform besonders grosse Einnahmen der direkten Bundessteuer, aber auch Kantons- und Gemeindesteuern auf dem Spiel. Die Regierung erachtet die Abschaffung der kantonalen Steuerstatus aus Gründen der internationalen Akzeptanz jedoch als unvermeidbar. Die Vorlage ist aus Sicht des Regierungsrates aber noch nicht in allen Punkten ausgereift, insbesondere was die innenpolitische Akzeptanz angeht.
Die Vorlage beinhaltet steuerpolitische Massnahmen, vertikale Ausgleichsmassnahmen, Anpassungen des Ressourcenausgleichs beim NFA sowie die Gegenfinanzierung auf Bundesebene. Zu den steuerpolitischen Massnahmen gehören insbesondere die Abschaffung der kantonalen Steuerstatus (Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften), die Einführung einer Lizenzbox, die Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer sowie einer Kapitalgewinnsteuer auf Wertschriften sowie Anpassungen beim Teilbesteuerungsverfahren. Mit den vertikalen Ausgleichsmassnahmen will der Bund insbesondere Steuerausfälle der Kantone kompensieren, welche diesen entstehen, weil sie aufgrund des Wegfalls der kantonalen Steuerstatus ihre Gewinnsteuersätze werden senken müssen, um international wettbewerbsfähig zu bleiben. Dies soll durch eine Erhöhung des Anteils der Kantone an der direkten Bundessteuer von heute 17 % auf 20,5 % erfolgen. In Übereinstimmung mit der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren verlangt der Regierungsrat eine Erhöhung des Anteils der Kantone an der direkten Bundessteuer auf 21,2 %.