Im Nachgang ist es der Stadt Schaffhausen, der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall und den VBSH ein Anliegen, die Bevölkerung über die Hintergründe zu informieren:
- Aufgabe der VBSH ist es, das Fahrplanangebot bereitzustellen. Das Angebot wird im Ortsverkehr von den Standortgemeinden, also von der Stadt und der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall bestellt. Sie tragen auch die ungedeckten Kosten des Ortsverkehrs.
- Der Entscheid für die Bewilligungen von Veranstaltungen im öffentlichen Raum und auch über damit zusammenhängende Verkehrsumleitungen liegt bei der Gemeinde.
- Sowohl der Schaffhauser Stadtrat als auch der Gemeinderat von Neuhausen am Rheinfall unterstützen die verursachergerechte Verrechnung von Kosten, die durch Veranstaltungen im öffentlichen Raum und der damit zusammenhängenden Verkehrsumleitungen entstehen.
- Veranstalter können bei der Stadt bzw. der Gemeinde jedoch beantragen, dass diese die Kosten für nicht kommerzielle kulturelle Veranstaltungen übernimmt.
In der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall wurden die Kosten 2017 nach Gesprächen zwischen dem lokalen Fasnachtskomitee und dem Gemeinderat vollständig von der Gemeinde übernommen. Und auch 2018 werden die entsprechenden Kosten von der Gemeinde getragen. Der Fakos Neuhausen wurde und wird also finanziell nicht belastet.
In der Stadt Schaffhausen entstehen durch die Fasnacht gar keine Umleitungskosten, da der Umzug in der Fussgängerzone stattfindet.
Es ist dem Gemeinderat und dem Stadtrat ein Anliegen festzuhalten, dass sie dem lokalen Brauchtum nicht schaden wollen sondern im Gegenteil die Kultur tatkräftig unterstützen.
Daniel Preisig
Stadtrat Schaffhausen und Präsident der Verwaltungskommission VBSH
Ruedi Meier
Gemeinderat Neuhausen und Vizepräsident Verwaltungskommission VBSH