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Neue Alarmierungsverordnung

28.02.2017

Der Regierungsrat hat auf den 1. April 2017 eine neue Alarmierungsverordnung erlassen. Die kantonale Verordnung präzisiert die Vorgaben der Alarmierungsverordnung des Bundes und des kantonalen Bevölkerungsschutzgesetzes. Es werden die detaillierten Zuständigkeiten und Abläufe bei der Warnung und Alarmierung geklärt. Im Einsatz ist neu das Alarmierungssystem POLYALERT. Bei sich abzeichnenden Gefahrenlagen sollen die Bevölkerung und die Behörden vor einer eigentlichen Alarmierung informiert werden. Eine solche Warnung wird über Radio und andere Medien verbreitet. Zur Alarmierung der Bevölkerung verfügt der Kanton Schaffhausen aktuell über 80 stationäre und sieben mobile Sirenen. Ihr Signal wird durch das Fernsteuergerät POLYALERT empfangen. Der diesjährige Probealarm vom 1. Februar 2017 bestätigte, dass die Anlagen und der Ablauf funktionieren.

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