Der Regierungsrat begrüsst - in Übereinstimmung mit der Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektorenkonferenz - die Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation festhält. Der Bundesrat will die Finanzierung von Strasse und Schiene vereinheitlichen. Künftig sollen alle Nationalstrassenaufgaben und der Unterhalt sowie die Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen über ein Gefäss finanziert werden. Er schlägt dazu vor, analog zum Bahninfrastrukturfonds auf Verfassungsstufe einen unbefristeten Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds zu schaffen und ihn mit bestehenden und neuen Einnahmen zu äufnen. Mit dem Fonds kann die Planungs- und Realisierungssicherheit erhöht und die Transparenz verbessert werden. Die sich abzeichnende Finanzierungslücke soll mit Erträgen aus der Automobilsteuer und einer teilweisen Teuerungsanpassung des Mineralölsteuerzuschlags gedeckt werden. Im Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) wird aufgezeigt, welche Erweiterungen und Kapazitätsausbauten damit bis 2030 finanziert werden sollen.
Die Regierung spricht sich - wie die Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektorenkonferenz - für die moderatere der beiden vom Bund vorgeschlagenen Varianten aus: Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlages um 12 Rappen pro Liter auf neu 42 Rappen pro Liter sowie Zuweisung der vollen Automobilsteuer in den Fonds. Der Regierungsrat beantragt eine Etappierung der Erhöhungsschritte des Mineralölsteuerzuschlages. Der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds muss die lückenlose und unbefristete Bundes-Mitfinanzierung der künftigen Agglomerationsprogramme ebenso wie die Substanzerhaltung der Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen mindestens im heutigen Umfang sicherstellen.