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Regierung legt Gegenvorschlag zu Volksinitiative "Kein Abbau - Schule mit Zukunft" vor

16.11.2016

Der Regierungsrat hat einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Kein Abbau - Schule mit Zukunft (Volksschulinitiative)" zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Vorgeschlagen werden eine moderate Reduktion der Pflichtlektionen um 7 auf neu 252 Lektionen und eine entsprechende Änderung des Kostenteilers bei den Lehrerbesoldungen zugunsten des Kantons. Die Regierung spricht sich gegen die Volksinitiative und für den Gegenvorschlag aus.

Die Regierung erfüllt mit der Einreichung des Gegenvorschlages den Auftrag des Kantonsrates vom März 2016, wonach der Initiative ein Gegenvorschlag gegenüberzustellen sei.

Ziel der Initiative ist die Verhinderung einer Reduktion von Pflichtlektionen an der Primarschule und der Sekundarstufe I, indem die minimale Anzahl von Pflichtlektionen über die entsprechenden neun Schuljahre hinweg im Schulgesetz verankert werden soll. Die vorgeschlagene Anzahl von 259 Pflichtlektionen entspricht der heute gültigen Lektionentafel. Die Initiative ist gegen die im Entlastungsprogramm 2014 (EP2014) enthaltene Massnahme "Abbau Pflichtlektionen an Primar- und Sekundarstufe I (ohne Kindergarten)" gerichtet. Diese Massnahme beinhaltet den Abbau von 14 Lektionen im Pflichtbereich. Dies würde zu einer Einsparung in der Höhe von insgesamt ca. 2,75 Mio. Franken führen (zu 41 Prozent beim Kanton und zu 59 Prozent bei den Gemeinden). Eine Annahme der Initiative hat die Nichterreichung der regierungsrätlichen Entlastungsziele im Bereich Bildung zur Folge. Insbesondere in diesem Bereich gibt es kein alternatives Sparpotenzial mit einem entsprechenden Volumen.

Der vom Regierungsrat ausgearbeitete Gegenvorschlag ist eine ausgewogene Alternative zur Initiative. Er stellt einen Kompromiss zwischen den Forderungen der Initiative und der Massnahme aus dem Entlastungspaket dar. Der Gegenvorschlag mit einer Festlegung eines Minimums von 252 Pflichtlektionen und einem Lektionenabbau von sieben Lektionen lässt deutlich mehr Spielraum bei der Umsetzung des aktuellen und des zukünftigen Lehrplans als die ursprünglich geplante Reduktion von 14 Lektionen. Der Gegenvorschlag ermöglicht somit einerseits die Erfüllung der Minimalansprüche bezüglich Lektionenzahl an den neuen Lehrplan, andererseits bleiben die Primarschule und die Sekundarstufe I im Kanton Schaffhausen bezüglich Bildungsvolumen im Quervergleich mit den anderen Kantonen besser positioniert. Beide Schulstufen leisten aber dennoch einen angemessenen Beitrag zur Stabilisierung des Staatshaushaltes. Im Unterschied zur Initiative sieht der Gegenvorschlag eine Verankerung der Pflichtlektionenzahl - so wie bisher - im Schuldekret, und nicht im Schulgesetz vor.

Mit einem Lektionenabbau um 7 statt um 14 Lektionen sinken die ursprünglich eingeplanten Einsparungen von 2,75 Mio. Franken auf neu 1,375 Mio. Franken. Durch die Anpassung des Kostenteilers bei den Lehrerbesoldungen der Primar- und Sekundarstufe I bleiben die Aufwendungen für die Lohnkosten der Lehrpersonen gemeindeseitig insgesamt unverändert und die erzielten Einsparungen entlasten im ursprünglich geplanten Ausmass den Haushalt des Kantons.
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