Das Leitbild zur Personalpolitik des Kantons Schaffhausen ist eine wichtige Orientierungshilfe in grundlegenden Fragen der Führung und der Zusammenarbeit. Der Regierungsrat beschloss Anfang 2017, eine flächendeckende Prüfung vorzunehmen und die Mitarbeitenden zu befragen. Über die Hälfte der Themen des Leitbildes wurde von den Mitarbeitenden als gut bis sehr gut bewertet, bei anderen besteht Prüfungs- und Handlungsbedarf. Bei Themen, welche nach weiteren Abklärungen oder Korrekturen verlangen, hat der Regierungsrat die nötigen Schritte angeordnet. Über die Arbeiten und die getroffenen Massnahmen wird er zu gegebener Zeit informieren.
Der Regierungsrat ist gesetzlich verpflichtet, ein Leitbild zu seiner Personalpolitik zu erlassen. Das bestehende Leitbild datiert von 2008. Es definiert, was der Kanton als Arbeitgeber anstrebt, bereits verwirklicht hat und künftig beibehalten will. Die erfolgreiche Umsetzung dieses Leitbildes ist von grosser Bedeutung, weil es darin um die gegenseitigen Erwartungen, die Zufriedenheit der Mitarbeitenden sowie die Leistungsfähigkeit des Kantons und seine Positionierung im Arbeitsmarkt geht.
Mindestens einmal pro Amtsperiode ist das Leitbild auf seine Umsetzung zu überprüfen. Im Februar 2017 wurden die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung und der Gerichte sowie die Lehrpersonen eingeladen, online und anonymisiert Fragen zu den Themenfeldern des Leitbildes zu beantworten. Der Fragebogen enthielt insgesamt 24 auf das Leitbild abgestimmte Fragen. Insgesamt sind 791 Rückmeldungen eingegangen und ausgewertet worden. Dies entspricht bei 2'403 angefragten Personen einer Rücklaufquote von rund 33 Prozent.
Etliche Themen werden durch die Mitarbeitenden als gut bis sehr gut bewertet. Gute Resultate erzielt der Kanton als Arbeitgeber bei der Chancengleichheit, den Arbeitszeitmodellen und -mög-lichkeiten, den Sozialversicherungsleistungen, der Führungsarbeit der direkten Vorgesetzten und der Zusammenarbeit innerhalb des direkten Arbeitsumfeldes und mit anderen Dienststellen. Diese und weitere positiv bewertete Themen werden weiterhin gut gepflegt und den Bedürfnissen entsprechend weiterentwickelt.
Es gibt aber auch Themen, bei denen in einzelnen Bereichen Prüfungs- und Handlungsbedarf besteht. Als solche wurden Themen definiert, bei denen mindestens 10 Prozent der Antwortenden nicht zufrieden sind. Es handelt sich um die Besoldung und die Lohnnebenleistungen, die Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten und die interne Kommunikation. Diese entwicklungsfähigen Themen werden in nächster Zeit bearbeitet. Dabei müssen oft zuerst die Erwartungen geklärt werden, bevor allfällige konkrete Massnahmen definiert werden können.
Die unzureichende Konkurrenzfähigkeit in Bezug auf den Lohn ist als Problem bekannt und muss weiter verfolgt werden. Die tatsächliche Entwicklung der einzelnen Löhne innerhalb der Lohnbänder entspricht aufgrund der ungenügenden Mittelzufuhr in den letzten Jahren nicht dem Markt, insbesondere bei den Jüngeren. Bereits im Herbst 2016 hatte der Regierungsrat daher Massnahmen zur Sicherstellung konkurrenzfähiger Löhne vorgeschlagen, auf welche der Kantonsrat im Juli 2017 nicht eingetreten ist. Wie der Regierungsrat ebenfalls im Rahmen dieser Vorlage angekündigt hatte, sind zusätzlich zu ausreichenden Mitteln für individuelle, leistungsbedingte Lohnanpassungen strukturelle Anpassungen erforderlich, damit die Lohnstruktur der kantonalen Mitarbeitenden wieder einigermassen konkurrenzfähig wird. Die dringend benötigten Mittel für die einmalige strukturelle Lohnanpassung von 3 % im Umfang von rund 5.7 Mio. Franken sind darum in der aktuellen Finanzplanung in den Jahren 2019 (1 %) und 2020 (weitere 2 %) enthalten.
Der Regierungsrat ist zuversichtlich, mit den anlaufenden Schritten die Arbeitszufriedenheit zu Gunsten eines guten Service public weiter steigern zu können, und wird zu gegebener Zeit wieder über den Stand der Arbeiten und ergriffenen Massnahmen informieren. Der Fragebogen und die Ergebnisse der Befragung sind auf der Website des Personalamtes aufgeschaltet.