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Regierung regt Gegenvorschlag zu Volksinitiative 'für bezahlbare Krankenkassenprämien' an

07.03.2012

Der Regierungsrat empfiehlt, der Volksinitiative "für bezahlbare Krankenkassenprämien (Prämienverbilligungsinitiative)" einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Vorlage zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Hintergrund der Initiative ist die vom Kantonsrat im Jahr 2011 beschlossene Revision des Dekretes über den Vollzug des Krankenversicherungsgesetzes, mit welcher die zuletzt stark angestiegenen Staatsbeiträge des Kantons und der Gemeinden für die Prämienverbilligung eingedämmt wurden. Konkret wurden die Beiträge des Kantons und der Gemeinden auf 80 % der Bundesbeiträge reduziert. Im Vergleich zu 2011 wird die Beitragssumme um rund 10 Mio. Franken reduziert. Dies entspricht einer kumulierten Entlastung von Kanton und Gemeinden im Ausmass von annähernd 5 Steuerprozent. Die Anzahl der beitragsberechtigten Haushalte reduziert sich um rund 30 %. Die Initianten wollen der aus ihrer Sicht zu starken Beitragsreduktion entgegenwirken. In materieller Hinsicht strebt die Initiative eine weitgehende Rückkehr zu den vor der letzten Dekretsrevision geltenden Regeln und finanziellen Proportionen an. Nach einer Annahme der Initiative würde sich im Jahr 2014 ein voraussichtlicher Mittelbedarf für die Prämienverbilligung von gut 50 Mio. Franken ergeben. Davon wären rund 28 Mio. Franken vom Kanton und den Gemeinden aufzubringen. Die Mehrkosten gegenüber der aktuellen Dekretsregelung würden sich auf rund 10 Mio. Franken belaufen, entsprechend knapp 5 Steuerprozent (1,7 % Kanton, durchschnittlich 3,2 % Gemeinden). Zudem ergäbe sich in den Folgejahren eine wesentlich grössere Entwicklungsdynamik: Bei einem angenommenen mittleren Prämienanstieg um 3 % wäre eine kumulierte Zusatzbelastung von Kanton und Gemeinden im Ausmass von rund 2 Mio. Franken pro Jahr zu erwarten, gegenüber rund 0,5 Mio. Franken auf der Basis der Dekretsrevision 2011 (Wachstumsrate 6 % statt 3 % auf einer deutlich höheren Ausgangsbasis). Angesichts der grossen finanziellen Auswirkungen für den Kanton und die Gemeinden lehnt der Regierungsrat die Initiative ab. Die Regierung regt aber einen Gegenvorschlag mit punktuellen Korrekturen an den Beschlüssen von 2011 an. In Abweichung vom derzeit gültigen Ansatz (Kantons- + Gemeindebeiträge = 80 % der Bundesbeiträge) kann eine Erhöhung der Summe auf 90 % der Bundesbeiträge im Sinne der ursprünglichen Vorlage des Regierungsrates in Erwägung gezogen werden. Damit kann den Zielen der Initiative teilweise entsprochen werden, bei gleichzeitiger Begrenzung der Zusatzkosten auf ein finanzpolitisch vertretbares Mass. Ein solcher Gegenvorschlag würde für den Kanton und die Gemeinden ab 2014 kumulierte Zusatzkosten von rund einem Steuerprozent auslösen. Die Mehrkosten im Falle einer Annahme der Initiative wären demgegenüber vier- bis fünfmal höher.
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