Der Regierungsrat verschlankt das Hundekontrollwesen. Die bisherige Kontrollmarke für Hunde wird abgeschafft. Die Regierung hat auf den 1. Januar 2017 eine entsprechende Änderung der kantonalen Hundeverordnung beschlossen.
Gestützt auf das Bundesrecht muss jeder Hund in der Schweiz gekennzeichnet und in einer zentralen Datenbank registriert sein. Die Kennzeichnung von Hunden geschieht heute per Mikrochip, welcher den Hunden spätestens drei Monate nach deren Geburt zu implantieren ist. Die Kennzeichnung und Registrierung der Hunde wird von in der Schweiz tätigen Tierärzten vorgenommen. Im Kanton Schaffhausen mussten Hunde bisher zusätzlich zu dieser Registrierung noch mit einer Kontrollmarke der Gemeinde versehen sein. Die Kennzeichnung der Hunde mittels Mikrochip hat sich in der Praxis durchgesetzt. Entsprechend können die Schaffhauser Hunde-Kontrollmarken ersatzlos abgeschafft werden. Die Regierung kommt damit einem Anliegen des Verbandes der Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschreiber des Kantons Schaffhausen nach.
Die restlichen Aufgaben der Gemeinden im Hundewesen bleiben unverändert bestehen. Diese sind weiterhin für die Entgegennahme der Meldungen, das Führen einer Hundekontrolle bzw. die Bewirtschaftung der Hundedatenbank sowie die Erhebung der Hundeabgabe zuständig.