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Regierung lehnt Volksinitiative "Moratorium für Schliessung der Poststellen und SBB-Drittverkaufsstellen" ab

09.08.2017

Der Regierungsrat spricht sich gegen die Volksinitiative "Moratorium für Schliessung der Poststellen und SBB-Drittverkaufsstellen" aus. Er hat eine entsprechende Vorlage zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.

Mit der Initiative soll erreicht werden, dass der Kanton Schaffhausen in Bern eine Standesinitiative einreicht mit dem Ziel, dass die Post und die SBB in der ganzen Schweiz während fünf Jahren keine weiteren Poststellen bzw. SBB-Drittverkaufsstellen schliessen dürfen.

Der Regierungsrat hat Verständnis für das Anliegen der Initianten, einen möglichst guten Service public zu erhalten. Die Initiative ist aus Sicht des Regierungsrates indessen aus mehreren Gründen nicht zielführend sowie unnötig und daher abzulehnen: 

Ein Moratorium für die Schliessung weiterer Poststellen und SBB-Drittverkaufsstellen ist bereits Gegenstand von hängigen Motionen auf Bundesebene:

  • Im Nationalrat ist eine am 16. März 2017 eingereichte Motion von Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer hängig, die bereits ein Moratorium für die Schliessung von Poststellen verlangt. Die Motion wurde im Parlament noch nicht behandelt.
  • Ebenfalls im Nationalrat ist eine am 21. März 2017 eingereichte Motion der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates hängig, die erreichen will, dass die Schliessung der 52 SBB-Drittverkaufsstellen bis 2020 ausgesetzt wird. Die Motion wurde am 13. Juni 2017 vom Nationalrat angenommen.

Die Einreichung einer Standesinitiative vermag keinen massgeblichen Einfluss mehr auf diese laufenden Debatten auf Bundesebene auszulösen oder gar ein vor der Einreichung der Standesinitiative ergangenes Ergebnis umzustossen. Die Initiative ist somit nicht zielführend.

Die Initiative ist indessen auch aus materiellen Gründen abzulehnen: Der Bedarf von strukturellen Anpassungen beim Poststellennetz ist aufgrund des mit der Digitalisierung der Gesellschaft einhergehenden erheblich geänderten Kundenverhaltens aus betriebswirtschaftlicher Sicht klar ausgewiesen. Die Neuausrichtung der Post hat jedoch nicht zur Folge, dass Poststellen im Kanton Schaffhausen – und anderswo – ersatzlos aufgehoben werden. Falls eine Poststelle geschlossen wird, wird sie durch eine Postagentur ersetzt. Aufgrund der bisher geäusserten Kritik wird die Post das Leistungsangebot von Postagenturen per 1. September 2017 erheblich ausbauen. So wird unter anderem die Aufgabe von Massensendungen für Gemeinden, Vereine und KMU möglich sein. Ferner werden Verbesserungen im Zahlungsverkehr eingeführt. Daneben haben Postagenturen auch Vorzüge wie beispielsweise längere Öffnungszeiten. Insgesamt wird damit der Service public unter Berücksichtigung der verschiedenen Interessen optimal aufrechterhalten.

Die Schliessung der 52 SBB-Drittverkaufsstellen ist ebenfalls aufgrund des geänderten Kundenverhaltens betriebswirtschaftlich ausgewiesen.

Aus den erwähnten Gründen beantragt die Regierung dem Kantonsrat, die Initiative "Moratorium für Schliessung der Poststellen und SBB-Drittverkaufsstellen" den Stimmberechtigten mit dem Antrag auf Ablehnung zu unterbreiten.

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