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Bevölkerungsschutzgesetz und Zivilschutzgesetz treten am 1. Januar 2017 in Kraft

29.11.2016

Der Regierungsrat hat das neue Bevölkerungsschutzgesetz und das neue Zivilschutzgesetz auf den 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt. Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen. Die beiden neuen Gesetze ersetzen das bisherige Katastrophen- und Nothilfegesetz. Die Schaffung zweier Gesetze führt zu einem besseren Verständnis und einer klareren Rollenverteilung zwischen dem Bevölkerungs- und dem Zivilschutz. Der Bevölkerungsschutz ist heute ein modular aufgebautes Verbundsystem basierend auf den Blaulichtorganisationen Polizei, Feuerwehr und Gesundheitswesen (inkl. sanitätsdienstliches Rettungswesen), die bei einem grösseren Ereignis durch die technischen Betriebe sowie den Zivilschutz ergänzt und unterstützt werden.

Das neue Bevölkerungsschutzgesetz regelt alle Massnahmen zur Vorbereitung und Bewältigung von Katastrophen und Notlagen, d.h. die Aufgaben der Partnerorganisationen, der Gemeinden und des Kantons. Das neue Zivilschutzgesetz regelt die dem Zivilschutz aufgrund der Bundesgesetzgebung und der kantonalen Gesetzgebung übertragenen Aufgaben, legt die Organisation und die Mittel des Zivilschutzes im Kanton Schaffhausen fest, regelt die Zivilschutzbauten und öffentlichen Schutzräume sowie den Kulturgüterschutz.

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