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Teilrevision der Verordnung über die Bewertung der Grundstücke

18.02.2014

Der Regierungsrat hat auf den 1. März 2014 die Verordnung über die Bewertung der Grundstücke geändert. Hintergrund der Verordnungsrevision sind einige Praxis- und Gesetzesänderungen aus den letzten Jahren. Die Verordnung wird an veränderte Gegebenheiten angepasst. Dies betrifft die Bewertungsgrundlagen für die Schätzungen, den Informationsaustausch mit anderen Behörden, das Einspracheverfahren und die Gebührenhöhe. Zudem wird die Bewertungsformel für unüberbaute Grundstücke an diejenige für überbaute Grundstücke angeglichen. Konkret wird bei unüberbauten Grundstücken der Ertragswert neu nur noch hälftig gewichtet, wodurch sich der Steuerwert auf 66,7 % des amtlichen Verkehrswertes erhöht. Bei überbauten Grundstücken (inkl. Stockwerkeinheiten) bewegen sich die Steuerwerte im langjährigen Mittel um rund 70 %. Bezweckt wird mit der höheren Besteuerung der brachliegenden Baulandgrundstücke zudem die Verflüssigung von Bauland. Diese Angleichung der Steuerwerte entspricht einem allgemeinen Trend der Kantone. Die Gebühren werden grundsätzlich im Rahmen der Teuerung der letzten 13 Jahre leicht angehoben.
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