Der Regierungsrat hat die für die Berechnung der Ergänzungsleistungen anrechenbaren Heimtaxen in einem Bereich angepasst und auf Anfang 2018 eine entsprechende Revision der Verordnung über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV beschlossen. Hintergrund ist ein strukturelles Finanzierungsproblem bei sozialen Einrichtungen, die neben Personen mit IV-rechtlich anerkannter Behinderung auch sozial randständige Personen aller Altersgruppen aufnehmen. Solche niederschwellige Heime, die bei relativ tiefen Betriebskosten einen wichtigen Beitrag zur Versorgung von Personen mit sehr komplexen Biografien leisten, werden durch die heutigen im interkantonalen Vergleich tiefen EL-Tarifgrenzen in ihrer Aufnahmebereitschaft für Klienten mit einem steigenden Betreuungsbedarf zunehmend stärker limitiert. Entsprechend werden für soziale Einrichtungen, die ohne anderweitige Staats- und Versicherungsbeiträge arbeiten, künftig anrechenbare Taxen bis maximal Fr. 136.- pro Tag ermöglicht (Zuschlag bis Fr. 10.- pro Tag gegenüber der bisherigen Normal-Regelung). Diese Neuerung führt zu Mehrkosten beim Kanton von jährlich rund 100'000 Franken.
Ebenfalls auf den 1. Januar 2018 hat der Regierungsrat in der Verordnung zum Altersbetreuungs- und Pflegegesetz einige Aktualisierungen und redaktionelle Anpassungen vorgenommen.