Neuigkeiten | Kanton Schaffhausen
Prämienverbilligung 2013 noch nach den bisherigen Regeln
27.11.2012
Der Regierungsrat hat im Nachgang zur Abstimmung über die Prämienverbilligungs-Initiative das Departement des Innern beauftragt, eine Vorlage zuhanden des Kantonsrates zur Umsetzung der neuen Gesetzesvorgaben ab dem Jahr 2014 vorzubereiten. Gleichzeitig hat der Regierungsrat im Rahmen einer Verordnungsänderung die Einzelheiten zur Ausrichtung der Prämienverbilligungsbeiträge im Jahr 2013 festgelegt. Dabei sind noch die Vorgaben des Dekrets vom Herbst 2011 verbindlich.
Die Summe, die im Jahr 2013 für die Prämienverbilligung verfügbar ist, bleibt gemäss geltendem Dekret auf 39,06 Mio. Franken begrenzt. Zur Einhaltung dieses Rahmens muss der für Beitragsberechnung massgebliche Anteil der Richtprämien am anrechenbaren Einkommen der Haushalte auf 19,0 Prozent festgelegt werden, entsprechend einer Erhöhung um 1,5 Prozent gegenüber dem Jahr 2012.
Nach aktuellem Kenntnisstand ist absehbar, dass die ausbezahlten Beiträge im Jahre 2012 deutlich über dem Budget von 38,34 Mio. Franken liegen werden. Zur Kompensation dieser Budgetabweichung ist eine Korrektur des Prämienselbstbehaltes um gut 1 Prozent erforderlich. Zusätzlich muss für das Jahr 2013 noch eine Erhöhung der massgeblichen Richtprämien um durchschnittlich rund 2,5 % berücksichtigt werden. Aufgrund der Überlagerung beider Faktoren wird für 2013 eine Erhöhung des kalkulatorischen Prämienselbstbehaltes von 17,5 auf 19,0 Prozent des anrechenbaren Einkommens nötig.
Für die Prämienverbilligungen im Jahre 2014 werden dereinst die Vorgaben der angenommenen Volksinitiative massgeblich sein. Damit muss der kalkulatorische Prämienselbstbehalt bis dann wieder auf 15 Prozent des anrechenbaren Einkommens zurückgeführt werden.