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Ja mit Vorbehalt zu Vereinfachungen bei der Wareneinfuhr im Reiseverkehr

06.08.2013

Der Regierungsrat stimmt den geplanten Vereinfachungen bei der Wareneinfuhr im Reiseverkehr im Grundsatz zu, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Finanzdepartement ausführt. Abgelehnt wird die geplante massive Erhöhung der Zollfreimenge für Wein auf 20 Liter. Die Vorlage betrifft die Bestimmungen zur Veranlagung von Waren, die eine Privatperson auf einer Reise über die Zollgrenze mitführt. Konkret soll ein elektronisches Zollanmeldeverfahren eingeführt werden, das den Reisenden inskünftig erlauben soll, ihre Waren im Reiseverkehr via Mobiltelefon, Tablet oder Computer anzumelden. Im Rahmen weiterer Vereinfachungen wird die Wertfreigrenze (mehrwertsteuerfrei) von den Freimengen (zollfrei) getrennt. Wird die Wertfreigrenze überschritten, ist die Mehrwertsteuer geschuldet; wird eine Freimenge überschritten, sind Zollabgaben geschuldet. Neu soll dabei der Wert von zollfrei eingeführten alkoholischen Getränken und Tabakwaren in die Berechnung der Wertfreigrenze einbezogen werden. Zudem sollen die Freimengen für alle betroffenen Waren harmonisiert werden. Insgesamt werden so die heute bestehenden 18 Zolltarifgruppen sowie die 27 Zollansätze je auf einen Drittel reduziert. Im Detail bedeutet dies, dass beispielsweise sämtliche Fleischprodukte gleich behandelt werden und nicht mehr zwischen Frischfleisch und haltbar gemachtem Fleisch unterschieden wird. Die Freimenge soll dabei neu bei einem Kilogramm und nicht mehr bei 0,5 Kilogramm beziehungsweise 3,5 Kilogramm liegen. Bei den alkoholischen Getränken bis 18 Volumenprozent, also insbesondere Wein, soll die Freimenge von 2 Liter auf 20 Liter erhöht werden. Ferner werden die Freimengen für Tabakwaren sowie Öle, Fette und Margarinen je um 25 Prozent erhöht. Diese Einfuhrerleichterungen werden dadurch kompensiert, dass der Warenkorb für die Wertfreigrenze durch diese Produktegruppen erweitert und die Wertfreigrenze dadurch faktisch eingeschränkt wird. Im Ergebnis führen diese Anpassungen zu einer Vereinfachung und zu mehr Rechtssicherheit in der Zollanmeldung durch Privatpersonen. Der Regierungsrat begrüsst diese Erleichterungen der Zollanmeldung. Hingegen spricht sich die Regierung klar gegen die massive Erhöhung der Freimenge für alkoholische Getränke bis 18 Volumenprozent aus. Sie schlägt eine massvolle Anpassung der Freimenge auf 5 Liter vor.
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