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Änderung der Weinverordnung

11.07.2017

Der Regierungsrat hat auf den 1. August 2017 eine Revision der kantonalen Weinverordnung vorgenommen. Zentrale Neuerung ist die Aufhebung der amtlichen Weinlesekontrolle und die damit verbundene Einführung eines risikobasierten Kontrollwesens. Zudem wird das seit einigen Jahren schrittweise eingeführte elektronische Meldewesen in der Verordnung verankert. Bisher basierte die Weinlesekontrolle auf einer systematischen, amtlichen Kontrolle bei der Traubenannahme. Seit einigen Jahren können die Kellereien im Rahmen der geänderten Bundesbestimmungen eine Eigenkontrolle durchführen. Mit der Umstellung auf ein risikobasiertes Kontrollwesen wird nun die Eigenkontrolle vollumfänglich eingeführt. Die Verantwortung für die korrekte Einkellerungsmeldung wird damit den Weinkellereien übertragen. Gleichzeitig verankert der Kanton Schaffhausen als einer der ersten Kantone den Grundsatz des elektronischen Meldewesens im Weinbau. Im Weiteren wird es den weinvermarktenden Betrieben neu ermöglicht, auch Perl- und Schaumweine unter der kontrollierten Ursprungsbezeichnung AOC Schaffhausen zu positionieren. Schliesslich werden verschiedene Verweise an die geänderten bundesrechtlichen Bestimmungen angepasst.

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