(SHPol/Feuerpolizei) Am frühen Samstagabend (26.04.2014) hat in der Stadt Schaffhausen ein Gasgrill gebrannt. Der Brand konnte durch das Feuerwehrpikett der Schaffhauser Polizei rasch gelöscht werden. Verletzt wurde niemand, am Gasgrill entstand Sachschaden. Die Schaffhauser Polizei und die Feuerpolizei des Kantons Schaffhausen weisen auf die Gefahren beim Grillieren hin.
Um 18.20 Uhr am Samstag (26.04.2014) brannte am Riethaldenweg in der Stadt Schaffhausen ein neben einem Wohnhaus stehender Gasgrill. Das Feuerwehrpikett der Schaffhauser Polizei und die Feuerwehr der Stadt Schaffhausen konnten den Brand rasch löschen. Verletzt wurde bei diesem Brandfall zum Glück niemand, es entstand jedoch Sachschaden. Die Brandursache dürfte auf einen technischen Defekt zurückzuführen sein. In diesem Zusammenhang und zu Beginn der Grillsaison machen die Schaffhauser Polizei und die Feuerpolizei des Kantons Schaffhausen auf den sorgsamen Umgang mit Grillgeräten aufmerksam.Bei der Beachtung der untenstehenden Vorsichtsmassnahmen steht dem Grillplausch nichts mehr im Wege:
- Den Grill so im Freien platzieren, dass er einen festen Stand hat und nie unbeaufsichtigt ist;
- Beim Gasgrill:
o Die Gasleitungen regelmässig prüfen (Schläuche dürfen nicht spröde sein);
o Bei Gasgeruch das Ventil der Gasflasche sofort schliessen;
o Vorsicht bei im grenznahen Ausland gekauften Gasflaschen, die je nachdem nicht mit den Schweizer Gasgrillventilen übereinpassen. Die deutschen Druckregler passen zwar auf Schweizer Grills, können aber nicht dicht verschraubt werden.
- Beim Holzkohlegrill oder Aussencheminée:
o Die Asche mindestens 48 Stunden ausglühen lassen und diese anschliessend in einem feuersicheren Behälter entsorgen (kein Plastikeimer).
o Als Anzündhilfe niemals Benzin oder Brennsprit einsetzen: Es besteht Explosionsgefahr.