Neuigkeiten | Kanton Schaffhausen
Änderung der Weinverordnung
26.08.2014
Der Regierungsrat hat auf den 1. September 2014 eine Revision der kantonalen Weinverordnung vorgenommen. Mit der Verordnungsrevision werden die Änderungen der Weingesetzgebung des Bundes umgesetzt. Die Anpassungen betreffen die önologischen Verfahren und die Behandlungen, die bei der Weinbereitung gestattet sind, sowie die Begriffsbestimmungen. Neu dürfen Schaffhauser Weine mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung um bis zu 2.5 Volumenprozent angereichert werden und einen Gesamtalkoholgehalt von bis zu 15 Volumenprozent aufweisen. Ohne diese Regelung würde der maximal zulässige Gehalt für Weine mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung bei nur 12 Volumenprozent (Weissweine) respektive 12.5 Volumenprozent (Rot- und Roséweine) liegen. Zudem wird künftig bei Süss- und Eisweinen ein höherer Gehalt an flüchtiger Säure gestattet. Schliesslich wird aus Gründen der Vereinheitlichung die Definition "AOC-Weine" durch den neutralen Ausdruck "Weine mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung" und diejenige der "AOC-Bezeichnung" durch "kontrollierte Ursprungsbezeichnung" ersetzt.