Der Stadtrat setzt den Beschluss des Grossen Stadtrates vom 6. März 2012 in Kraft, der die Einführung einer Grundpauschale für die Leistungen im Todesfall von erwachsenen Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Schaffhausen regelt. Mit der Pauschale von 300 Franken werden die Kosten für die Standardleistungen des Bestattungsamtes und der Friedhofverwaltung abgegolten. Die Änderung von Artikel 5 Absatz 1 im Friedhof- und Bestattungsreglement sowie die damit verbundenen Anpassungen des Reglements über die Gebühren des Bestattungsamtes und der Friedhöfe der Stadt Schaffhausen gelten ab dem 1. Mai 2012.
Im Weiteren hat der Stadtrat in diesem Gebührenreglement einige sprachliche Präzisierungen vorgenommen. Ebenso muss der Tarif in einigen untergeordneten Punkten angepasst werden. Gewichtigste Änderung ist die Erhöhung des Preises für Zinksärge. Für sie wird auf Grund der stark gestiegenen Materialkosten neu bei einheimischen wie auswärtigen Verstorbenen einheitlich 1'250 Franken verlangt.
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