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Vorschlag des Bundes zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative noch nicht bewertbar

19.05.2015

Der Regierungsrat kann die Vorschläge des Bundesrates zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative noch nicht genau bewerten, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement festhält. Die von den Stimmberechtigten am 9. Februar 2014 angenommene eidgenössische Volksinitiative "Gegen Masseneinwanderung" macht eine Anpassung des Ausländergesetzes notwendig. Die Initiative enthält zwei Aufträge: Ein neues Zuwanderungssystem für alle Ausländerinnen und Ausländer einzuführen, das insbesondere jährliche Höchstzahlen und Kontingente sowie die Berücksichtigung eines Vorranges von Inländern vorsieht, sowie Verhandlungen zur Anpassung des Freizügigkeitsabkommens mit der EU aufzunehmen. Mit den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen wird der Auftrag nahe am Wortlaut der Initiative umgesetzt. Entscheidend für eine vollständige Umsetzung wird jedoch das Ergebnis der Verhandlungen mit der EU zur Anpassung des Freizügigkeitsabkommens sein.

Vorgesehen ist, dass der Bundesrat die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente festlegt. Dabei sollen sich die Kantone selber über diese Aufteilung der vom Bundesrat festgelegten Höchstzahlen auf die kantonalen Kontingente einigen können, ansonsten der Bundesrat bei Nichteinigung subsidiär zuständig ist. Aufenthalte zur Erwerbstätigkeit ab vier Monaten Dauer werden den Höchstzahlen unterstellt. Der Inländervorrang soll bei der Festlegung der Höchstzahlen und Kontingente abstrakt berücksichtigt werden. Schliesslich ist eine vorgängige Prüfung der orts-, berufs- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen im Einzelfall vorgesehen.

Der Kanton Schaffhausen hat als Grenzkanton in den letzten Jahren von der Personenfreizügigkeit und dem damit verbundenen offenen Zugang zum EU-Arbeitsmarkt stark profitiert. Die Ansiedlung neuer Unternehmen war insbesondere auf Grund der Personenfreizügigkeit möglich und der kantonale Arbeitsmarkt, der auf Grund der Deindustrialisierung in den 90er-Jahren stark gelitten hat, profitierte von den Ansiedlungen. Um die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt nicht noch zusätzlich zu belasten, ist nach Ansicht der Regierung die Weiterführung des bilateralen Weges unerlässlich. Den kantonalen arbeitsmarktlichen Bedingungen ist bei der Festlegung der Kontingente Rechnung zu tragen. Gerade der Kanton Schaffhausen ist auf Grund der Grenzlage auf Spezialisten und Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen. Beispielsweise wäre ein Betrieb der Spitäler oder Heime ohne diese Fachkräfte nicht mehr möglich.

Zum vorgeschlagenen Modell der Kontingentierung kann der Regierungsrat aktuell noch keine Stellung nehmen, bevor nicht mehr Details bekannt sind. Es ist in jedem Fall darauf zu achten, dass kleine Kantone nicht benachteiligt werden. Die Kontingente sind auf die Kantone aufzuteilen. Schweizweite Kontingente sind der Sache nicht dienlich und führen zu Konkurrenz unter den Kantonen. Die Regierung spricht sich im Übrigen für eine Prüfung des Inländervorrangs im Einzelfall aus. Zudem sollten auch die Bewilligungen bis vier Monate dem Inländervorrang unterstellt werden, damit keine Umgehung über diese Art von Bewilligung stattfindet. Ausserdem soll eine Kontrolle der orts-, berufs- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen im Einzelfall erfolgen. Bereits jetzt ist klar, dass die Umsetzung der Initiative bei den zuständigen Behörden der Kantone zu einem erheblichen Mehraufwand führen wird.

Die vorgeschlagene Revision des Ausländergesetzes betrifft zudem Anpassungen der Bestimmungen zum Aufenthalt, zum Familiennachzug und zur Integration. Diese Änderungen werden grundsätzlich befürwortet, insbesondere die Abschaffung der Bewilligungspflicht für eine Erwerbstätigkeit mit dem Ersatz durch eine Meldepflicht.

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