Ist unser Erbrecht noch zeitgemäss? Diese Frage wird momentan allenthalben gestellt. Es ist eine Realität, dass der Erbfall heute häufig erst eintritt, wenn die Erben schon im Pensionsalter stehen. Die demographischen, familiären und gesellschaftlichen Lebensrealitäten haben sich seit 1912 stark geändert. Mit der Motion Gutzwiller wird eine flexiblere Ausgestaltung des Erb-/Pflichtteilsrechts angestrebt, um dieses den heutigen Verhältnissen anzupassen. Neben den politischen Vorstössen interessiert deshalb vor allem, ob und inwiefern aus Sicht der Lehre Revisionsbedarf beim Erbrecht besteht.
Peter Breitschmid hat die Schulen und das Studium in Zürich absolviert. Nach seiner Doktoratszeit in Zürich, Paris, Padua und München war er ab 1985 als Gerichtssekretär und von 2000 bis 2007 als Ersatzrichter am Obergericht des Kantons Zürich tätig. Seit 1988 versah er verschiedene Lehraufträge an den Universitäten Zürich und St. Gallen. Nach seiner Habilitation wurde Peter Breitschmid 2002 zum Ordinarius für Privatrecht an der Universität Zürich ernannt. Seinen Forschungsschwerpunkt bildet das ZGB. Er publizierte zahlreiche lesenswerte Aufsätze und Bücher im Bereich des Familien- und Erbrechts und ist Mitherausgeber des Zürcher Privatrechtskommentars.
Datum: Donnerstag, 24. März 2011, 18.15 Uhr
Ort: Hotel Bahnhof, Schaffhausen, Erkersaal