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Regierung für Totalrevision des Datenschutzrechtes

28.03.2017

Der Regierungsrat stimmt der vorgeschlagenen Totalrevision des Datenschutzrechts des Bundes grundsätzlich zu, wie er in seiner Stellungnahme an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement festhält. Mit der Totalrevision setzt der Bund die internationalen Vorgaben im Bereich des Datenschutzrechts um. Inhalt der Vorlage sind insbesondere die Abschaffung des Datenschutzes für juristische Personen, die Verbesserung der Transparenz der Bearbeitung von Daten, die Ausweitung der Informationspflicht bei Datenbearbeitungen auf Private, die Stärkung der Unabhängigkeit des eidgenössischen Datenschutzbeauftragten und die Verschärfung der Strafbestimmungen.

Die Regierung ist mit den allermeisten Vorschlägen einverstanden. Kritisiert wird die vorgeschlagene Zuständigkeitsregelung bei der strafrechtlichen Verfolgung von Datenschutzverletzungen. Vorgesehen ist die ausschliessliche Kompetenz der Kantone. Dies entspricht zwar der grundsätzlichen Zuständigkeit der Kantone in der Strafverfolgung. Der Regierungsrat zieht angesichts der hohen Spezifität der Materie, des erforderlichen Fachwissens und im Sinne eines einheitlichen Vollzuges des Datenschutzgesetzes eine Bundeszuständigkeit mit der Möglichkeit, auch Verwaltungssanktionen aussprechen zu können, eindeutig vor.

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