Die Schaffhauser Polizei führte vom Montag (12.01.2015) bis Freitag (06.02.2015) die Aktion „Eskimo“ durch. Bei dieser Kontrollaktion wurden im ganzen Kanton Schaffhausen Motorfahrzeuge auf den Schnee- und Eisfreizustand ihrer Scheiben überprüft.
In der Zeitspanne von Montag (12.01.2015) bis Freitag (06.02.2015) kontrollierte die Schaffhauser Polizei – anlässlich der Aktion „Eskimo“ – insgesamt 698 Motorfahrzeuge im ganzen Kanton Schaffhausen in Bezug auf die Thematik „Gucklochfahren“. Davon mussten 41 Motorfahrzeuge bzw. deren Zustand beanstandet werdet. 7 Motorfahrzeuge wurden mit vereisten Front- und Seitenscheiben gelenkt, was klar verboten ist. Die fehlbaren FahrzeuglenkerInnen wurden zuhanden der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen verzeigt.
Wer die Autoscheiben ungenügend von Schnee und Eis befreit, handelt grobfahrlässig und muss mit dem befristeten Entzug des Führerausweises rechnen. Auch für kurze Strecken müssen Scheiben komplett von Schnee und Eis befreit werden.
Die Schaffhausen Polizei appelliert an die Eigenverantwortung der Autofahrer. Um schweren Unfällen vorzubeugen, sollte man sich zwingend die nötige Zeit nehmen und erst losfahren, wenn das Fahrzeug betriebssicher ist. Das gilt auch für Autodächer und Lastwagenblachen. Denn während der Fahrt kann sich Eis und Schnee lösen und nachfolgende Fahrzeuge gefährden.