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Senkung des Arbeitgeberbeitrages an die kantonale Familienausgleichskasse

27.10.2015

Der Regierungsrat hat beschlossen, den Arbeitgeberbeitrag an die kantonale Familienausgleichskasse per 1. Januar 2016 von 1,3 % auf 1,2 % zu senken. Der tiefere Beitrag führt zu einer Entlastung der bei der kantonalen Familienausgleichskasse angeschlossenen Arbeitgeber in Höhe von insgesamt 1,5 Mio. Franken. Aufgrund der in den letzten Jahren stetig angestiegenen Lohnsumme der Arbeitgeber, die der kantonalen Familienausgleichskasse angeschlossen sind, beträgt das Vermögen der Familienausgleichskasse rund 21,4 Mio. Franken. Die vom Bundesrecht vorgeschriebene Schwankungsreserve wird aktuell um knapp 12 % überschritten, weshalb eine Senkung des Arbeitgeberbeitrages sachlich richtig und angemessen ist. Weiter hat der Regierungsrat in der Verordnung über die Familien- und Sozialzulagen die Ausführungsbestimmung zu den Zulagen für Selbständigerwerbende aufgehoben. Diese Bestimmung hatte seit der Revision des kantonalen Gesetzes über Familien- und Sozialzulagen im Jahr 2013 keine gesetzliche Grundlage mehr.
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