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Vorlage für kantonales Geoinformationsgesetz

12.07.2011

Der Regierungsrat hat eine Vorlage für ein kantonales Geoinformationsgesetz zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Damit werden das neue Geoinformationsrecht des Bundes umgesetzt und die Bearbeitung und Nutzung der kantonalen und kommunalen Geodaten geregelt. Der Bund hat erstmals den gesamten Bereich der Geoinformation umfassend und nach einheitlichen Gesichtspunkten geregelt. Für die Geobasisdaten des kantonalen Rechts wird die bundesgesetzliche Regelung so weit wie möglich übernommen. Daneben werden die Zuständigkeiten und Kompetenzen im Geoinformationsbereich sowie die Grundsätze der Kostentragung und die Gebühren geregelt. Bei Geodaten und Geoinformationen handelt es sich um Daten und Informationen, welche die raumbezogenen Gegebenheiten eines Landes beschreiben ? sei es durch Koordinaten, Ortsnamen, Postadressen usw. oder deren Kombination. Sie bilden die Basis für Planungen, Massnahmen und Entscheidungen mit räumlichem Bezug. Geoinformationen haben eine grosse und ständig zunehmende volkswirtschaftliche Bedeutung. Die landesweite Datenharmonisierung bringt für die auf Geodaten angewiesenen Stellen grosse Vorteile. Als grundlegende Neuerung wird auf Bundesebene zudem ein gesamtschweizerischer Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (z.B. Nutzungsplanung, Lärmbelastung, belastete Standorte, Baulinien, Grundwasserschutz) eingeführt. Damit kann die Transparenz und Rechtssicherheit für die Grundeigentümer massgeblich verbessert werden. Die Kantone führen den Kataster und erhalten dafür Bundesbeiträge an den Betrieb. Als rein kantonale Neuerung ist die Errichtung eines Leitungskatasters vorgesehen. Er soll die unzähligen Leitungen für die Ver- und Entsorgung (Strom, Wasser, Gas, Telekommunikation usw.), wie sie namentlich in Siedlungsgebieten vorhanden sind, enthalten und abbilden. Auf kantonaler Ebene sind die Datenmodelle der Geobasisdaten zu erstellen, die Organisation und Infrastruktur aufzubauen, sowie die Geobasisdaten des Bundesrechts und des kantonalen Rechts zu erheben bzw. anzupassen. Hinzu kommen die Arbeiten im Zusammenhang mit dem gesamtschweizerischen Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen. Die Vorlage führt zu jährlichen Mehrkosten beim Kanton von rund 350'000 Franken und bei den Gemeinden von insgesamt rund 100'000 Franken. Mit der zunehmenden Verfügbarkeit der Geobasisdaten wird der jährliche Aufwand kontinuierlich abnehmen. Bis zum Jahr 2020 dürften sich die vom Kanton zu tragenden Kosten auf rund 100'000 Franken pro Jahr reduzieren.
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