Neuigkeiten |

Aus den Verhandlungen des Regierungsrates

01.07.2014

Kantonale Volksabstimmung am 30. November 2014
Auf Sonntag, 30. November 2014, werden folgende kantonale Volksabstimmungen festge-setzt:
  • Volksinitiative "für eine höhere Besteuerung grosser Einkommen (Reichensteuerinitiati-ve)";
  • Referendum "Kollektivbestrafung - Nein" (gegen den Beschluss des Kantonsrates vom 17. März 2014 betreffend Genehmigung des Beitritts zum revidierten Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen).
Regierung kritisiert Zusatzbotschaft zu UVG-Revisionsvorschlägen
Der Regierungsrat äussert sich - wie schon in der ersten Vernehmlassung vor sieben Jahren - kritisch zur vom Bund vorgelegten Zusatzbotschaft zur Revision des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement des Innern festhält. Die ursprüngliche Vorlage wurde vom Parlament an den Bundesrat zur Überarbeitung zurückgewiesen. Die neue Vorlage besteht weiterhin aus zwei Teilen: Der erste Teil befasst sich mit Fragen zu den Leistungen, zur Finanzierung und zur Organisation, die alle im Rahmen des Unfallversicherungsgesetzes tätigen Versicherer betreffen. Im zweiten Teil geht es um Neuregelungen bezüglich der mit einem Teilmonopol ausgestatteten SUVA. Die Regierung zeigt sich erneut enttäuscht darüber, dass es sich bei der Gesetzesrevision über weite Strecken um technische Detailanpassungen handelt. Angesichts der unzumutbar kurzen Ver-nehmlassungsfrist verzichtet die Regierung auf eine detaillierte inhaltliche Stellungnahme.

Neue Verordnung über den unmittelbaren Busseneinzug
Der Regierungsrat hat auf den 1. Juli 2014 eine neue Verordnung über den unmittelbaren Busseneinzug erlassen. Die alte Verordnung aus dem Jahr 1989 trug der Aufgabenverteilung und der polizeilichen Zusammenarbeit nicht mehr genügend Rechnung. Auch mussten die in den vergangenen 25 Jahren unverändert gebliebenen Bussenbeträge angepasst werden. Neu wird zwischen bundes- bzw. kantonalrechtlichen sowie kommunalen Übertretungstatbeständen unterschieden und gleichzeitig eine klare Struktur innerhalb des Tatbestandskataloges geschaffen. Insbesondere auf Wunsch der Stadt Schaffhausen wurden einige weitere Tatbestände wie etwa das Littering in den Katalog des unmittelbaren Busseneinzugs aufgenommen.

Konkrete Gebührenregelung für private Grossanlässe
Der Regierungsrat hat die Kostenauferlegung für ausserordentliche Einsätze der Polizei bei privaten Grossveranstaltungen auf Verordnungsstufe konkretisiert. Er hat auf den 1. Juli 2014 eine entsprechende Ergänzung der Polizeiverordnung beschlossen. Die Schaffhauser Polizei kann Kostenersatz verlangen, wenn durch private Grossveranstaltungen ausserordentliche
Polizeieinsätze notwendig werden. Die ersten 12 Mann-Stunden sind in allen Fällen kostenlos. Für jede weitere Stunde richten sich die Kosten nach den bereits in der Polizeiverordnung ent-haltenen Stundenansätzen.
Telefon
Karte
Webseite
E-Mail