Neuigkeiten |

Anpassung des kantonalen Richtplans zum Thema Windenergie

22.08.2017

Der Regierungsrat hat die Anpassung des kantonalen Richtplans zum Thema Windenergie zur öffentlichen Auflage freigegeben. Bereits 2014 hat der Kanton Schaffhausen in seinem Richtplan mögliche Standorte für Gross- und Kleinwindanlagen definiert. In der Zwischenzeit sind für den Standort «Chroobach» umfangreiche Grundlagenarbeiten durch die Projektträgerschaft getätigt worden. Aufgrund dieser Abklärungen, der Standortevaluation und der umfassenden Interessenabwägung kann der Standort im Richtplan nun festgesetzt werden. Eine Festsetzung ist erforderlich, um eine Revision der Nutzungsplanung durchführen zu können.

Im Hinblick auf die vorliegende Richtplananpassung sind auch die übrigen Potenzialgebiete für Grosswindanlagen überprüft und neu beurteilt worden. Auf den Standort «Wolkensteinerberg» soll verzichtet werden, weil er sich in unmittelbarer Nähe zum Wasser- und Zugvogelreservat «Stein am Rhein» befindet, welches von internationaler Bedeutung ist.

Im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung können sich alle Interessierten bis am 20. Oktober 2017 zum Inhalt des angepassten Richtplans äussern und Änderungen beantragen. Basierend auf den Resultaten der öffentlichen Bekanntmachung kann der Richtplan anschliessend fertiggestellt, vom Regierungsrat beschlossen und dem Kantonsrat zur Genehmigung überwiesen werden.

Telefon
Karte
Webseite
E-Mail