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Vorlage zu Postulaten betreffend EKS AG

21.02.2018

Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat eine Vorlage zu den Postulaten betreffend "Sinnvolle Zusammenarbeit zwischen EKS und SH Power" und betreffend "Wahrnehmung des Vorkaufsrechts für die EKS-Aktien von der Axpo". Mit den vom Kantonsrat erheblich erklärten Postulaten von Kantonsrat Markus Müller wird einerseits die Prüfung einer Zusammenarbeit zwischen der EKS AG und SH Power verlangt und anderseits die Regierung beauftragt, das Vorkaufsrecht der EKS-Aktien von der Axpo wahrzunehmen sowie alle EKS-Aktien im Eigentum des Kantons zu behalten, bis die hängigen Vorstösse betreffend EKS erledigt sind. Der Regierungsrat hat die ihm in den beiden Postulaten aufgetragenen Angelegenheiten nach bestem Wissen und Gewissen geprüft und ist – soweit es ihm sachlich gerechtfertigt schien – im Sinne des Aufgetragenen tätig geworden. Entsprechend beantragt der Regierungsrat, die beiden Postulate als erledigt abzuschreiben.

Zum Postulat "Sinnvolle Zusammenarbeit zwischen EKS und SH Power": Der Regierungsrat ist an einer vertieften Zusammenarbeit der EKS AG mit SH Power seit Jahren sehr interessiert. Für SH Power ist aber weder eine Zusammenführung/Fusion mit der EKS AG noch die Prüfung einer gemeinsamen Netzbetriebsgesellschaft eine Option. Die Zusammenarbeit SH Power und EKS AG soll sich auf ausdrücklichen Wunsch von SH Power hin auf eine solche im Rahmen von «Dienstleistungsverträgen oder projektbezogen» beschränken. Mit diesen klaren Aussagen der Verantwortlichen von SH Power ist eine strategische Partnerschaft bzw. eine strategische Zusammenarbeit zwischen der EKS AG und SH Power zurzeit nicht möglich, weil dies von Seiten SH Power nicht erwünscht ist. Eine vertiefte Prüfung erübrigt sich damit. Durch den Verkauf von 15 % der EKS-Aktien an EKT wurde lediglich eine strategische Partnerschaft zwischen EKT und der EKS AG begründet. Die Frage, ob allenfalls in Zukunft eine Zusammenarbeit im Rahmen einer gemeinsamen Netzbetriebsgesellschaft anzustreben ist, beschlägt eine andere Ebene und steht aktuell nicht zur Diskussion. Eine künftige vertiefte Zusammenarbeit der EKS AG mit SH Power (sofern von der Stadt Schaffhausen überhaupt erwünscht) ist durch eine strategische Partnerschaft zwischen der EKS AG und EKT weiterhin möglich und von Seiten des Kantons auch ausdrücklich erwünscht. Der Regierungsrat hat auch in diesem Themenbereich die Anliegen des Postulates beachtet. Der Prüfungsauftrag gemäss Postulat ist damit ausgeführt.

Zum Postulat "Wahrnehmung des Vorkaufsrechts für die EKS-Aktien von der Axpo": Der Regierungsrat hat die Ausübung des Vorkaufsrechts innert der vorgegebenen Dreimonatsfrist aufgrund eines Grundlagenpapiers im Herbst 2017 mehrmals und intensiv beraten und diskutiert. Er hat nach Abwägung aller Vor- und Nachteile der vorstehend dargestellten Varianten am 17. Oktober 2017 beschlossen, das Vorkaufsrecht auszuüben unter der Bedingung, dass der 25 Prozent-Aktienanteil an die EKT, deren Aktien zu 100 Prozent in den Händen des Kantons Thurgau sind, und die EKS AG weiterverkauft werden kann. Aufgrund der vom Regierungsrat beschlossenen Bedingung, das Vorkaufsrecht nur dann auszuüben, wenn die Aktien auch weiterverkauft werden können, musste das Kaufgeschäft abgeschlossen werden, um das Vorkaufsrecht ausüben zu können. Der Abschluss der Kaufverträge mit EKT und der EKS AG stellte unter anderem sicher, dass kein Mittelabfluss aus dem Staatshaushalt stattfindet, der die geplanten bzw. notwendigen Investitionen der kommenden Jahre gefährden könnte. Der Regierungsrat hat die ihm aufgetragenen Angelegenheiten sorgfältig geprüft, ist sich aber bewusst, dass das im Postulat geäusserte Anliegen nicht vollständig umgesetzt wurde. Wie dargelegt, hat der Regierungsrat im Rahmen seiner verfassungs- und gesetzmässigen Zuständigkeit unter Würdigung aller Argumente und unter Abwägung aller Vor- und Nachteile den Weiterverkauf im Umfang von 15 Prozent der EKS-Aktien an die EKT beschlossen, um die EKS AG mittel- und längerfristig zu stärken, was klarerweise im Interesse des Kantons und seiner strombeziehenden Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Wirtschaft ist. Entsprechend beantragt die Regierung auch die Abschreibung dieses Postulates.

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