Neuigkeiten | Kanton Schaffhausen
Ja zu Übernahme von zwei EU-Verordnungen im Asylbereich
12.11.2013
Der Regierungsrat begrüsst die Übernahme und Umsetzung der Dublin III-Verordnung und der Eurodac-Verordnung, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement festhält. Beide Erlasse sind Neufassungen der Grundverordnungen, die schon im Hinblick auf die Teilnahme an der Dublin-Kooperation in das schweizerische Recht umgesetzt worden sind und die täglich im Asylbereich angewendet werden. Die Dubliner Zusammenarbeit basiert auf dem Grundsatz, dass jedes Asylgesuch auch effektiv geprüft wird und nur ein Staat für die Behandlung eines bestimmten Gesuches zuständig ist. Die Dublin III- Verordnung legt fest, welcher Staat für die Behandlung eines Asylgesuches zuständig ist. Weiter bezweckt sie auch die Verhütung von Asylmissbrauch durch Mehrfachgesuche. Es soll verhindert werden, dass Asylsuchende die Unterschiede in den Asylsystemen der einzelnen Dublin-Staaten ausnutzen, um ihre Chancen auf einen positiven Asylentscheid zu erhöhen oder so lange wie möglich ordnungsgemäss im Gebiet der EU zu verbleiben.
Hauptzweck der Eurodac-Verordnung ist die Regelung der Nutzung der zentralen europäischen Datenbank. Die beiden Verordnungsrevisionen führen trotz zahlreicher direkt anwendbarer Bestimmungen zu einigen Änderungen des Ausländer- und des Asylgesetzes.