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Versuch mit angepasster Drehwiffe bis Herbst 2018 verlängert

17.08.2016

Seit Mitte März 2014 wird eine neuartige Wiffe im Rhein getestet. Mit einem speziellen, drehbaren Schwimmkörper werden Boote und Schwimmer bei einer Kollision von dieser abgewiesen und somit die Unfallgefahr reduziert. Aufgrund der ersten Erkenntnisse wurde die Wiffe nochmals angepasst. Der Versuch läuft noch bis Herbst 2018.

Wiffen sind für die Schifffahrt auf dem Rhein unabdingbare Navigationshilfen. Die seit jeher eingesetzten, starren Wiffen aus Eichenpfählen bergen jedoch ein gewisses Gefahrenpotential für den Freizeitverkehr auf dem Fluss. Deshalb wurde in Zusammenarbeit mit der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (zhaw) nach einer anderen Lösung für die Markierung der Fahrwasserrinne gesucht.

Seit März 2014 ist die Versuchswiffe Nr. 67 im Bereich des Schupfens in Betrieb. Die Versuchswiffe hat einen drehbaren Schwimmkörper mit einem Durchmesser von 150 cm, rund fünfmal grösser als bei einer herkömmlichen Wiffe. Dadurch sollten Schlauchboote bei einer Kollision nicht mehr geknickt werden und die Bruchgefahr bei starren Schiffen wird gemindert. Auch die Gefahr des Einklemmens von Gliedmassen wird reduziert.

Der Drehkörper der Wiffe funktioniert nach über zwei Jahren Versuchsbetrieb weiterhin. Es wurde allerdings festgestellt, dass aufgrund der geringen Eintauchtiefe des drehbaren Schwimmkörpers für niedrige Leichtboote wie Kanus und Kajaks sowie für Schwimmer die Gefahr besteht, unter den drehbaren Schwimmkörper gedrückt zu werden. Deshalb wurde der Schwimmkörper im März 2016 im Zuge der jährlich stattfindenden Unterhaltsarbeiten modifiziert, indem die Eintauchtiefe von 20 auf 130 cm erhöht wurde. Kürzlich fanden durch die Wasserpolizei Schaffhausen erneut Anfahrversuche statt. Es hat sich gezeigt, dass Leichtboote nicht mehr unter den Schwimmkörper geleitet werden. Trotzdem ist auch die Versuchswiffe – wie alle anderen Schifffahrtszeichen im Rhein – für Boote und Schwimmer immer noch gefährlich und darf keinesfalls «angesteuert» werden. Es wird nun weiter beobachtet, ob die Drehfunktion des Schwimmkörpers mit der erhöhten Eintauchtiefe bestehen bleibt.

Der Versuch mit dem geänderten Schwimmkörper dauert voraussichtlich bis Herbst 2018. Danach wird über das weitere Vorgehen entschieden. Der Versuch wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Thurgauer und Deutschen Behörden durchgeführt.

Wiffen im Rhein
Die Schifffahrt auf dem Untersee und Rhein zwischen Konstanz und Schaffhausen und die entsprechende Signalisation der Schifffahrtsrinne ist zwischen der Schweiz und Deutschland mit einem Vertrag aus dem Jahr 1973 geregelt. Eine Übereinkunft betreffend die «Verbaakung» der Wasserstrassen von Konstanz bis Schaffhausen aus dem Jahr 1878 regelt die Art und Weise der Schifffahrtszeichen. Gemäss dieser Übereinkunft übernimmt der Kanton Schaffhausen die «Verbaakung» und den Unterhalt auf der gesamten Rheinstrecke und verwendet dazu «kräftige und leicht sichtbare Wiffen (Baaken)». Die Kosten werden vom Land Baden-Württemberg, dem Kanton Thurgau und dem Kanton Schaffhausen zu je einem Drittel übernommen.

Eine Wiffe besteht aus einem Pfahl, auf welchem ein Grün-Weisses Signal (Schifffahrtszeichen D.2) montiert ist. Die grüne Seite markiert die Fahrrinne der Kursschiffe. Boote mit wenig Tiefgang wie z.B. Weidlinge oder Schlauchboote sollten unbedingt auf der weissen Seite fahren und einen Sicherheitsabstand zu den Wiffen halten.

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