(SHPol) Eine Patrouille der Schaffhauser Polizei hat am Montagmorgen (24.02.2014) einen Mann verzeigt, der ein Auto mit komplett vereister Frontscheibe gelenkt hatte. Die Schaffhauser Polizei warnt in diesem Zusammenhang vor der Unfallgefahr durch vereiste Autoscheiben.
Eine Patrouille der Schaffhauser Polizei hielt am Montagmorgen (24.02.2014) um ca. 06.45 Uhr auf der Nordstrasse in der Stadt Schaffhausen ein Auto mit komplett vereister Frontscheibe an. Der Autolenker, ein 40-jähriger Deutscher, muss sich aufgrund dieses Tatbestandes vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen verantworten. Die Weiterfahrt wurde ihm erst gestattet, nachdem er die Frontscheibe vom Eis befreit hatte. Angehörige der Schaffhauser Polizei haben in den vergangenen Tagen mehrere AutofahrerInnen kontrolliert bzw. angehalten, die mit vereisten Fahrzeugscheiben unterwegs waren. Oftmals war vor der Autofahrt lediglich ein kleines „Guckloch“ oder – wie beim genannten Beispielsfall - überhaupt nichts eisfrei gemacht worden und die Sicht dadurch stark eingeschränkt. Eine Fahrt unter solch massiv eingeschränkten Sichtbedingungen gefährdet auch andere Verkehrsteilnehmer und Fussgänger. Die Schaffhauser Polizei macht darauf aufmerksam, dass insbesondere die Frontscheibe und die beiden vorderen Seitenscheiben vor Fahrtbeginn vollständig von Eis (Autodächer auch von Schnee) befreit werden müssen. Somit können Unfälle infolge eingeschränkter Sicht vermieden werden. Wer diese Vorschriften missachtet, muss mit einer Strafanzeige und sogar mit dem Entzug des Führerausweises rechnen.