Mit Ausnahme der Stadt Schaffhausen haben in den letzten Jahren alle grösseren Gemeinden Schulleiter bzw. Schulleiterinnen angestellt. Die Anstellung und Finanzierung dieser Schulleiter bzw. Schulleiterinnen ist alleinige Sache der Gemeinden. Die aktuell kommunal angestellten Schulleiter bzw. Schulleiterinnen können sich mangels gesetzlicher Grundlage nicht vollumfänglich etablieren. Formelle Entscheide haben abschliessend die Schulbehörden zu treffen.
Nach Ansicht des Regierungsrates sind alle Schulangelegenheiten zwingend in einem vergleichbaren und rechtsgleichen System abzuhandeln. Gemeinden, die sich für Schulleiter bzw. Schulleiterinnen mit Kompetenzen entscheiden, werden automatisch bisherige Entscheidungskompetenzen der Schulbehörden zugunsten der Schulleiter bzw. Schulleiterinnen einschränken müssen. Den Gemeinden steht ein einheitlich und abschliessend definiertes "Paket an Kompetenzen und Aufgaben" zur Verfügung, welches auf den Schulleiter bzw. die Schulleiterin übertragen werden kann.
Der Regierungsrat erachtet in Übereinstimmung mit dem Erziehungsrat die Umsetzung der Motion Schöni als Schritt in Richtung Einführung von geleiteten Schulen. Dies sollte das Ziel bleiben, damit auch im Kanton Schaffhausen in Zukunft eine sinnvolle Weiterentwicklung der Volksschule möglich ist. Schaffhausen und Appenzell Innerrhoden sind die letzten Kantone der Schweiz ohne Schulleitungen.
Die Vorlage hat keinerlei finanzielle Auswirkungen für den Kanton.