Am Freitag, 24. März 2017, wurde dem Gesuch von O.M. um Haftentlassung stattgegeben und O.M. gleichentags aus der Sicherheitshaft entlassen. Nach seiner Haftentlassung ist O.M. in seinen ehemaligen Wohnkanton Schaffhausen zurückgekehrt. O.M. wurde von den kantonalen Behörden in Empfang genommen und vorerst in einer nicht geschlossenen sozialen Einrichtung untergebracht. Von der Anordnung einer ausländerrechtlichen Haft wurde nach eingehender Prüfung der Rechtslage abgesehen, da zurzeit die dafür erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind. Die zuständigen kantonalen Behörden haben jedoch in enger Absprache mit den Bundesbehörden die der Situation angemessenen Vorkehrungen bezüglich Sicherheit, Unterbringung und Betreuung getroffen. Die Sicherheit der Schaffhauser Bevölkerung war und ist gewährleistet.
Wie bei solchen Fällen üblich prüft das Bundesamt für Polizei (fedpol) die Ausweisung zur Wahrung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz. Das schliesst Abklärungen zum Vollzug der Ausweisung mit ein. Die kantonalen Behörden verfolgen, in enger gegenseitiger Absprache mit den nationalen Behörden, die Entwicklung der Lage genau. Abhängig von diesen Entwicklungen wird das Setting bezüglich O.M. angepasst. Als Option im Raum steht namentlich die innerkantonale Verlegung von O.M.