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Aufhebung des provisorischen Tarifs für Abgeltung Pflegematerialien in Pflegeheimen

13.02.2018

Der Regierungsrat hat den provisorischen Tarif für die Abgeltung von Pflegematerialien an die pflegebedürftigen Bewohner der Pflegeheime im Kanton Schaffhausen aufgehoben. Die provisorische Tariffestsetzung war notwendig, weil sich die Heime und die Versicherer auf nationaler Ebene - aufgrund unterschiedlicher Rechtsauffassungen - nicht einigen konnten. In mehreren Kantonen wurden Tarifentscheide beim Bundesverwaltungsgericht angefochten. Im November 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht einen entsprechenden Entscheid gefällt: Die Pflegematerialien sind den Restkosten der Pflege zuzuordnen, die durch den Kanton und die Gemeinden zu finanzieren sind. Aufgrund dieser veränderten Ausgangslage hat der Regierungsrat die Finanzierungs-Richtwerte für die Gemeindebeiträge an die Pflegeheime per 1. Januar 2018 entsprechend angepasst. Entsprechend kann das ursprünglich sistierte Tariffestsetzungsverfahren abgeschrieben und der provisorische Tarif für die Abgeltung von Pflegematerialien an die pflegebedürftigen Bewohner der Pflegeheime im Kanton Schaffhausen aufgehoben werden.

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