Der Regierungsrat stimmt der Organhandelskonvention des Europarates und der Änderung des Transplantationsgesetzes zu, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement des Innern festhält. Der illegale Handel mit menschlichen Organen zu Transplantationszwecken ist ein weltweites Problem, das die elementaren Rechte und die Grundfreiheiten des Menschen verletzt und eine direkte Bedrohung für die öffentliche und individuelle Gesundheit darstellt. Entsprechend hat der Europarat eine strafrechtliche Konvention gegen den Handel mit menschlichen Organen ausgearbeitet. Die Schweiz hat diese Organhandelskonvention im November 2016 unterzeichnet. Die Vertragsparteien verpflichten sich damit, ihre Gesetzgebung in Bezug auf Straftaten betreffend den illegalen Handel mit menschlichen Organen anzupassen, die Rechte der Opfer zu schützen und international zusammenzuarbeiten. Die Schweiz erfüllt die Anforderungen der Konvention bereits weitgehend. In einigen wenigen Punkten ist das Transplantationsgesetz anzupassen.