Der Regierungsrat hat eine Reorganisation des amtsärztlichen Dienstes vorgenommen. Hintergrund der Neuregelung sind die Rücktritte mehrerer, teilweise langjähriger Amtsärzte bzw. die schwierige Nachfolgesuche. Neu werden die amtsärztlichen Aufgaben - vorerst befristet auf zwei Jahre - auf drei Pfeiler verteilt: Das Institut für Rechtsmedizin Zürich (IRMZ) übernimmt die Legalinspektion im Falle eines aussergewöhnlichen Todesfalls. Den Bereitschaftsdienst zur Unterstützung der Einsatzkräfte bei der Leichenschau und in Situationen, in denen ein Beizug eines Arztes infolge des psychischen Zustandes einer betroffenen Person angezeigt erscheint, leisten neu unter der Woche während des Tages die Spitäler Schaffhausen, in der übrigen Zeit ein Pool niedergelassener Ärztinnen und Ärzte.
Die Neuorganisation hat die Anpassung der Verordnung zum Gesundheitsgesetz und die Überarbeitung der Verordnung über die Leichenschau und die Bestattung auf den 1. Juni 2016 zur Folge. Ziel dieser Revision ist es, die heutige Praxis der Leichenschau durch den behandelnden Spital-, Heim- oder Hausarzt abzubilden und den Anwendungsbereich der Legalinspektion auf das bundesrechtlich vorgesehene Mass zu reduzieren.