Der Regierungsrat hat eine Neugestaltung der Ausbildungsgänge der Berufsmittelschulen vorgenommen. Er hat auf den 1. Januar 2015 eine entsprechende Änderung der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz beschlossen. Hintergrund ist der vom Bund erlassene Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität. Er bildet die Grundlage für Unterricht und Prüfungen in den anerkannten Bildungsgängen und definiert die erforderlichen fachlichen und überfachlichen Kompetenzen an der Nahtstelle zu den Fachhochschulen. Dies macht eine Neugestaltung der Ausbildungsgänge am Berufsbildungszentrum des Kantons Schaffhausen (BBZ) und an der Handelsschule des Kaufmännischen Vereins (HKV) per Schuljahresbeginn 2015/2016 notwendig.
Im Kanton Schaffhausen werden künftig die drei Ausrichtungen Technik, Architektur und Life Sciences (TALS), Wirtschaft und Dienstleistungen (Typ Wirtschaft sowie Typ Dienstleistung) sowie Gesundheit und Soziales angeboten. Wie bis anhin werden die Interessentinnen und Interessenten für die beiden weiteren Ausrichtungen Natur, Landschaft und Lebensmittel sowie Gestaltung und Kunst an ausserkantonale Berufsmittelschulen verwiesen. Durch die Umsetzung des neuen Rahmenlehrplans Berufsmaturität reduzieren sich die jährlichen Kosten für den Kanton Schaffhausen um rund 55'000 Franken.