Bei der Kontrolle im SVKZ am Montagmorgen (10.10.2011) um ca. 08.00 Uhr wurde festgestellt, dass an einem Rad eines Sattelanhängers die Luftleitung des Bremszylinders nicht angeschlossen war. Dies betraf sowohl die Betriebs- als auch die Feststellbremse. Am entsprechenden Rad war folglich die Bremse wirkungslos. Der Chauffeur des Sattelmotorfahrzeuges, ein 32-jähriger Pole, gab an, nichts vom Defekt gewusst zu haben.
Der Chauffeur musste ein Depositum in der Höhe von einigen hundert Franken hinterlegen. Er darf die Weiterfahrt erst nach erfolgter Reparatur antreten.