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Ja zur Stärkung der Hausarztmedizin

28.06.2011

Mit der Volksinitiative "Ja zur Hausarztmedizin" wird die Schaffung eines umfangreichen Verfassungsartikels zur Förderung der Hausarztmedizin gefordert. Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement des Innern, dass der Initiative ein Gegenvorschlag gegenübergestellt wird, da dieser sich nicht auf das konkrete Berufsbild des Hausarztes fixiert. Stattdessen zielt er auf die Förderung einer breiter verstandenen medizinischen Grundversorgung ab, die neben Ärztinnen und Ärzten auch weitere Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens umfasst. Das Hauptanliegen der Initiative - die Stärkung der Hausarztmedizin - wird begrüsst. Allerdings wandeln sich die Funktionen des klassischen Hausarztes. Entsprechend kann sich die medizinische Grundversorgung nicht nur auf die Ärztinnen und Ärzte abstützen, sondern muss auch - wie es der Gegenvorschlag macht - weitere Gesundheitsfachpersonen mit einbeziehen. Allerdings beinhaltet der Gegenvorschlag neue Bundeskompetenzen in Bezug auf die Koordination der Versorgung, die Aus- und Weiterbildung sowie die Leistungsabgeltung. Damit würden tiefgreifende Veränderungen in der Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen eingeleitet. Zudem steht den zusätzlichen Bundeskompetenzen keine angemessene Mitfinanzierungspflicht gegenüber. Diesbezüglich verlangt der Regierungsrat eine Änderung des Gegenvorschlages.
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