Neuigkeiten | Kanton Schaffhausen
Identitätskarten können bis Ende 2012 bei Gemeinde bestellt werden
28.02.2012
Der Regierungsrat hat auf den 1. März 2012 eine Änderung der kantonalen Ausweisverordnung beschlossen. Die Verordnungsänderung ermöglicht den Gemeinden, bis Ende 2012 Anträge auf Ausstellung von Identitätskarten ohne Chip anzunehmen. Ursprünglich sah das eidgenössische Ausweisgesetz eine Übergangsfrist bis Ende Februar 2012 vor. Diese Übergangsfrist wurde in der Zwischenzeit im Bundesrecht gestrichen. Ab 2013 wird das Antragsverfahren für Identitätskarten zentral beim kantonalen Migrationsamt und Passbüro angesiedelt, da der Bund das Antragsverfahren für die Identitätskarte modernisieren und das bisherige Papierformular durch ein elektronisches Verfahren mittels spezieller Erfassungsgeräte ablösen will.