Der Regierungsrat Schaffhausen hat eine Änderung der Verordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer beschlossen. Hintergrund der Verordnungsänderung ist das auf den 1. Januar 2016 in Kraft tretende Steuererlassgesetz des Bundes. Damit wird die Eidgenössische Steuererlasskommission abgeschafft. Alle Gesuche um Erlass der direkten Bundessteuer werden damit künftig von den Kantonen beurteilt. Diese Änderung auf Bundesebene macht eine Änderung der kantonalen Verordnung notwendig.