Die Kantone Schaffhausen und Thurgau haben eine Revision der Vereinbarung über die Thurgauisch-Schaffhauserische Maturitätsschule für Erwachsene (TSME) beschlossen. Hintergrund ist eine Änderung des Bundesrechts, wonach neu auch Inhaberinnen und Inhaber einer Fachmaturität nach erfolgreichem Absolvieren einer Ergänzungsprüfung ("Passerellen-Prüfung") an einer universitären Hochschule studieren können. Die Möglichkeit bestand bislang bereits für die Absolventinnen und Absolventen einer Berufsmaturität. Die Thurgauisch-Schaffhauserische Maturitätsschule für Erwachsene führt bereits bisher einen "Passarellen-Kurs". Mit der Anpassung der Vereinbarung wird der "Passarellen-Kurs" neu auch für Inhaberinnen und Inhaber von Fachmaturitätszeugnissen geöffnet. Ebenfalls geändert wurde die Beitragsregelung zwischen den beiden Vereinbarungskantonen: Neu ist der stipendienrechtliche Wohnsitz - und nicht mehr der zivilrechtliche - entscheidend für die Berechnung der Beiträge.