Neuigkeiten | Kanton Schaffhausen
Regierung legt Kantonsanteil bei Spitalfinanzierung fest
20.03.2012
Der Regierungsrat hat den kantonalen Anteil an der Vergütung der stationären Behandlungen und des Aufenthaltes in einem Spital festgelegt. Der Kantonsanteil an den stationären Behandlungen für das Jahr 2013 beträgt weiterhin 53 %. Entsprechend sind von den Versicherern 47 % der Kosten zu übernehmen.
Hintergrund dieser Regelung ist die Einführung der neuen Spitalfinanzierung ab 1. Januar 2012. Gemäss dem KVG wird die Vergütung der stationären Behandlungen und des Aufenthaltes in einem Spital vom Kanton und von den Versicherern anteilsmässig übernommen. Der Kanton hat jeweils neun Monate im voraus den für alle Kantonseinwohnerinnen und -einwohner in allen zugelassenen Spitälern geltenden Kantonsanteil festzulegen. Ab 2017 müssen die Kantone mindestens 55 % übernehmen. Bis 2017 können Kantone, deren Durchschnittskrankenkassenprämien für Erwachsene unter dem Landesmittel liegen, den Kantonsanteil tiefer festlegen. Im interkantonalen Quervergleich liegt der Kantonsanteil in Schaffhausen relativ hoch. Der Regierungsrat erachtet angesichts dieser Ausgangslage einen Kantonsanteil von 53 % weiterhin als angemessen.