Der 2. Mai 2013 bleibt den Schaffhauserinnen und Schaffhausern in nachhaltiger Erinnerung. Ein Unwetter zog über den Kanton Schaffhausen und verursachte in 15 Schaffhauser Gemeinden Schäden in der Höhe von 20 bis 25 Millionen Franken. Im Wald blieb es dagegen verhältnismässig ruhig. Ausser einigen Schäden an Waldstrassen und Erosionsrinnen waren auf der Waldfläche keine Schäden zu verzeichnen. Wären unsere Hänge am Randen und Reiat nicht bewaldet, wären die Schäden weit grösser ausgefallen.
Wer Schutzwald hört, denkt oft an die Wälder im Alpenraum; an Wälder, die Menschen, Siedlungen, Infrastrukturen und Verkehrswege vor Naturgefahren schützen. Doch nicht nur im Berggebiet, auch im Jura und Mittelland übt der Wald eine wichtige Schutzfunktion aus. Die durch den Schutzwald erbrachten Leistungen sind grossen Teilen der Bevölkerung vielfach wenig bewusst und werden als selbstverständlich hingenommen. Schutzwälder verhindern das Anbrechen von Lawinen, stabilisieren Hänge, bremsen herabstürzende Steine und regulieren den Wasserhaushalt. Schutzwälder sind die Voraussetzung, dass wir in vielen Gebieten der Schweiz überhaupt wohnen, wirtschaften und unsere Verkehrswege sicher benutzen können.
Mit dem Projekt «Silva- Protect-CH» des Bundes wurden die Schutzwälder erstmals nach einheitlichen Methoden im ganzen Land ausgeschieden. Das eindrückliche Ergebnis: Die Hälfte des Schweizer Waldes ist Schutzwald (49 %, 585'000 Hektar). Im Kanton Schaffhausen sind es immerhin 704 Hektar oder 5.6 % der Waldfläche, die direkt vor Steinschlag, Rutschung, Murgang oder Hochwasser (Gerinneprozesse) schützen und damit Schäden verhindern.
Anlässlich eines Waldrundganges in Schutzwäldern des «Merishausertals» und des «Freudentals» wies Forstdirektor Reto Dubach darauf hin, dass Schutzwaldpflege auch in den Schaffhauser Wäldern wichtig ist. Wälder schützen uns oft weit kostengünstiger, ökologischer und langfristiger als technische Verbauungen. Die Wirkung des Schutzwaldes ist nicht selbstverständlich. Kantonsforstmeister Bruno Schmid erläuterte, dass das Waldgesetz die Kantone zur Ausscheidung von Schutzwäldern verpflichtet und dass für die Schutzfunktion gegen Naturgefahren die Kantone eine minimale Pflege sicherzustellen haben. Bund und Kanton unterstützen die Schutzwaldpflege im Rahmen von Programmvereinbarungen mit rund Fr. 80'000.-- pro Jahr.
Kreisforstmeister Michael Götz und Stadtforstmeister Walter Vogelsanger erläuterten an konkreten Beispielen im Wald die Wirkung des Waldes gegen Steinschlag und gegen Gerinneprozesse. Anhand von waldbaulichen Eingriffen wurde aufgezeigt, wie der Schutz eines Waldbestandes gegen Naturgefahren verbessert werden kann.