Neuigkeiten | Kanton Schaffhausen
Änderung der Verordnung zum Steuergesetz
03.04.2012
Der Regierungsrat hat eine Revision der Verordnung über die direkten Steuern vorgenommen. Damit werden die Änderungen des kantonalen Steuergesetzes umgesetzt. Die Gesetzesänderung beinhaltete zum grössten Teil Anpassungen, welche aufgrund der Änderung des Bundesrechts beziehungsweise der Rechtsprechung des Bundesgerichtes notwendig geworden sind. Es geht dabei beispielsweise um die vereinfachte Nachbesteuerung in Erbfällen und die straflose Selbstanzeige, die Besteuerung der Zuwendung an die politischen Parteien und die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen. Neu ist klargestellt, dass bei den Kantons- und Gemeindesteuern ein Abzug bereits dann möglich ist, wenn die Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen etc. zusammen mindestens 100 Franken erreichen. Für die Zuwendungen an politische Parteien gilt neu eine eigene Regelung. Auf Verordnungsebene wurde zudem eine Anpassung in Bezug auf die Besteuerung bei der Überführung von Liegenschaften vom Geschäfts- in das Privatvermögen vorgenommen. Die Verordnungsänderung tritt am 1. April 2012 in Kraft.