Vorlage zur Revision des kantonalen Strassenrichtplans
18.04.2012
Der kantonale Strassenrichtplan enthält das Netz der bestehenden und künftigen Kantonsstrassen sowie der kantonalen Radrouten und Wanderwege. Gemäss Strassengesetz wird er vom Regierungsrat aufgestellt und vom Kantonsrat genehmigt. Zweck des Strassenrichtplans ist es, die kurz-, mittel- und langfristigen Planungen des Kantons bei Strassen, Radrouten und Wanderwegen abzubilden. Mit der Genehmigung des Strassenrichtplanes und den darin beschriebenen Massnahmen sind keine direkten finanziellen Auswirkungen verbunden.
Der aktuell gültige Strassenrichtplan wurde am 17. Juni 1996 genehmigt. Mit Ausnahme einer Teilanpassung für die Verkehrsprojekte zur Aufhebung der Bahnübergänge im Klettgau (2009) ist der Strassenrichtplan seit 1996 unverändert geblieben. In den letzten zehn Jahren haben sich im Bereich des National- und Kantonsstrassennetzes wichtige Änderungen ergeben, die mit der Revisionsvorlage im Strassenrichtplan abgebildet werden sollen. Per 1. Januar 2008 ging im Zuge der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) die Zuständigkeit für die Nationalstrassen an den Bund über. Dies betraf im Kanton Schaffhausen die A4 und den im Bau befindlichen Galgenbucktunnel. Voraussichtlich auf den 1. Januar 2014 wird die J15 Schaffhausen - Thayngen zur Nationalstrasse aufklassiert und im Gegenzug die heutige A4 vom Anschluss Schaffhausen-Schweizersbild bis zur Landesgrenze Bargen zur kantonalen Schnellstrasse H4 abklassiert. Im Kantonsstrassennetz wurden der Engekreisel, die Unterführung Zollstrasse in Neuhausen am Rheinfall und die Projekte zur Aufhebung der Bahnübergänge im Klettgau gebaut.
Neben diesen bereits bekannten Änderungen im National- und Kantonsstrassennetz wurden auch die im Strassenrichtplan von 1996 als «geplante Elemente» enthaltenen Vorhaben überprüft. Die Ortsumfahrung Ramsen soll aus dem Richtplan gestrichen werden, während die Ortsumfahrungen bei Wilchingen und im Oberklettgau vorerst belassen werden. Neu aufgenommen wird nach der Abklassierung der Strecke Schaffhausen-Bargen ein Halbanschluss in Merishausen Richtung Schaffhausen.
Bei den Radrouten sollen sinnvolle Ergänzungen des bestehenden Netzes neu in den Strassenrichtplan aufgenommen werden. Im Klettgau ist vor allem die Schliessung von Netzlücken vorgesehen, während im oberen und unteren Kantonsteil auch neue Vorhaben aufgenommen werden sollen. Um den Anliegen der im Jahr 2011 überwiesenen Volksmotion «Kantonales Radwegnetz» gerecht zu werden, sind neu auch die Innerortsabschnitte der Radrouten dargestellt. Im gleichen Zusammenhang ist auch eine Anpassung des Strassengesetzes erforderlich. Damit werden die Zuständigkeiten bei der Planung der Radrouten im Sinne der Volksmotion neu geregelt. Die Zuständigkeit für Bau, Betrieb und Unterhalt sowie für die Finanzierung der Radrouten bleibt dagegen unverändert.
Bei den Wanderwegen wurden einige Strecken neu in das kantonale Netz aufgenommen. Insgesamt wird das Wanderwegnetz um 40 km erweitert, wobei es sich bei einem grossen Teil um bereits bestehende Wanderwege handelt. Daneben erfolgten Netzbereinigungen in Dörflingen und im Stadtgebiet Schaffhausen. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Vorlage für eine Änderung des kantonalen Strassenrichtplanes und eine Teilrevision des Strassengesetzes zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.