Neuigkeiten | Kanton Schaffhausen
Änderung des Wasserwirtschaftsgesetzes tritt am 1. Juni 2013 in Kraft
14.05.2013
Der Regierungsrat hat die Änderung des Wasserwirtschaftsgesetzes auf den 1. Juni 2013 in Kraft gesetzt. Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen. Hintergrund der Gesetzesänderung sind die Renaturierung von Fliessgewässern und der Hochwasserschutz. Fliessgewässer und insbesondere Kleingewässer sollen stärker als bisher revitalisiert werden. Dazu sollen vermehrt Gemeindeprojekte initiiert und stärker unterstützt werden. Zudem erhalten Gemeinden neu Kantonsbeiträge für einen naturnahen Gewässerunterhalt. Bauliche Gewässerrevitalisierungsmassnahmen dienen auch dem Hochwasserschutz. Die Höhe der Beiträge an die Gemeinden richtet sich daher u.a. nach der Bedeutung der Massnahmen für den Hochwasserschutz.
Zur Konkretisierung der Gesetzesänderung hat der Regierungsrat gleichzeitig eine Änderung der Verordnung zum Wasserwirtschaftsgesetz beschlossen.