Regierungsrat überweist neues Tourismusgesetz an den Kantonsrat
22.10.2014
Der Regierungsrat überweist dem Kantonsrat ein überarbeitetes Gesetz zur Finanzierung des Schaffhauser Tourismus. Darin berücksichtigt sind die Aufträge des Parlaments und die Anliegen der Öffentlichkeit nach der Rückweisung der letzten Vorlage im Jahr 2013. Die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung waren mehrheitlich positiv.
Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat das überarbeitete Gesetz über Beiträge an die kantonale Tourismusorganisation (Tourismusgesetz) zur Beratung überwiesen. In der Neufassung des Gesetzes erfüllt er die vom Parlament erteilten Aufträge. Ebenso sind die in der Öffentlichkeit intensiv geführten Diskussionen und die Ergebnisse aus der Vernehmlassung berücksichtigt. Die Rückmeldungen zur Vernehmlassungsvorlage waren mehrheitlich positiv. Der neue Gesetzesentwurf fand breite Akzeptanz insbesondere bei den Gemeinden sowie den betroffenen Institutionen und Organisationen. Der Regierungsrat ist deshalb zuversichtlich, dass das überarbeitete Tourismusgesetz vom Parlament gut aufgenommen wird und speditiv behandelt werden kann.
Das neue Tourismusgesetz will die langfristige und nachhaltige touristische Marktbearbeitung im Interesse der Schaffhauser Volkswirtschaft für die Zeit ab dem 1. Januar 2016 sicherstellen. Mit der Folgelösung soll die Grundlage für die erfolgreiche Weiterentwicklung des Schaffhauser Tourismus geschaffen werden. Die Sehenswürdigkeiten des Kantons Schaffhausen sollen auch in Zukunft touristisch vermarktet werden können. Hauptziel für die Zukunft ist die Erhöhung der Logiernächte und die Verlängerung der Verweildauer der Gäste in der Region - und damit die Erhöhung der Wertschöpfung durch den Tourismus.
Gegenüber der im vergangenen Jahr im Kantonsrat diskutierten Vorlage wurden folgende Anpassungen vorgenommen:
Auf gesetzliche Beiträge der Gastronomie und Paragastronomie sowie des Gewerbes wird verzichtet.
Die Leistungsvereinbarung mit der kantonalen Tourismusorganisation wird auf längstens vier Jahre befristet; anstelle fix vier Jahre.
Der Beitrag des Kantons beträgt 6 Franken pro Einwohner; bisher war er abhängig von der Höhe der weiteren Beiträge und der selbst erwirtschafteten Mittel der kantonalen Tourismusorganisation. Die Leistungskomponente bei der Ausrichtung von Beiträgen wird durch die Möglichkeit einer kürzeren Dauer der Leistungsvereinbarungen ersetzt.
Die Gemeindebeiträge betragen neu 4 Franken pro Einwohner für Neuhausen am Rheinfall, Schaffhausen und Stein am Rhein und 2 Franken pro Einwohner für alle anderen Schaffhauser Gemeinden; anstelle von drei Gemeindekategorien.
Die Beiträge (SH-Tax, vergleichbar mit einer "Kurtaxe") der Beherbergungsbetriebe (Hotel und Parahotellerie) betragen neu einheitlich 2 Franken pro Gast und Übernachtung; anstelle von 2.25 Franken (Hotel) bzw. 1 Franken pro Gast und Übernachtung (Parahotellerie).
Der Begriff "Beherbergungsbetriebe" wurde durch die explizite Erwähnung von AirBnB und dergleichen präzisiert.
Das künftige Gesetz sieht einen jährlichen Beitrag des Kantons von 6 Franken pro Einwohner vor. Dies entspricht heute rund 475'000 Franken. Neu sollen auch die Gemeinden sowie die Hotellerie und Parahotellerie gesetzlich verankerte Beiträge leisten. Die Beiträge der Gemeinden belaufen sich auf total rund 260'000 Franken und diejenigen der Hotellerie/Parahotellerie auf rund 360'000 Franken. Mit der gesetzlichen Verankerung können die Beiträge der Beherbergungswirtschaft vollumfänglich als SH-Tax auf die übernachtenden Gäste übertragen werden, wie dies in den meisten Städten und Regionen der Schweiz und auch im nahen Ausland bereits der Fall ist. Nach Abwägen aller Vor- und Nachteile wurde auf die gesetzliche Verankerung von Gastro- und Paragastronomiebeiträgen verzichtet und es wird wie schon beim touristisch orientierten Gewerbe weiterhin auf die Freiwilligkeit gesetzt. Unter Einschluss der Eigenleistungen der kantonalen Tourismusorganisation in Höhe von rund 1,0 Millionen Franken sollen somit für die Vermarktung des Kantons Schaffhausen als Tourismusdestination ab 2016 insgesamt jährlich rund 2,1 Millionen Franken zur Verfügung stehen. Derzeit liegt die Summe bei rund 1,9 Millionen Franken.
Der Tourismus ist ein volkswirtschaftlich bedeutender Wirtschaftsfaktor, von dem die ganze Region mit ihren Bewohnern und ihren Gewerbebetrieben profitiert. Der Regierungsrat ist sich der grossen volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung des Tourismus bewusst und hält deshalb auch nach der Rückweisung der im 2013 diskutierten Gesetzesvorlage an der Festlegung der künftigen Tourismusfinanzierung im Rahmen eines Gesetzes fest. In dieser Haltung bestärkt wird er durch die hauptsächlich positiven Rückmeldungen zur Vernehmlassungsvorlage im Juni 2014.