Der Regierungsrat stimmt dem Übereinkommen des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fussballspielen und anderen Sportveranstaltungen zu, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement festhält. Das neue Übereinkommen von 2016 enthält im Wesentlichen Regeln betreffend Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen in Sportstadien und im öffentlichen Raum, Eventualfall- und Notfallplanung, Beziehungen zu den Fans und der örtlichen Bevölkerung, Polizeistrategien und -einsätze, Verhinderung und Sanktionierung rechtswidrigen Verhaltens und internationaler Zusammenarbeit. Neu ist der präventive Dienstleistungsansatz: Sicherheits- und Schutzmassnahmen sollen so ausgestaltet sein, dass friedliche Fans, Anwohnerinnen und Anwohner sowie Passantinnen und Passanten von Massnahmen möglichst wenig betroffen sind. Behörden, Sportorganisationen, Fanorganisationen und Transportunternehmen sollen hierzu umfassend zusammenarbeiten. Als weitere wesentliche Neuerung sieht das Übereinkommen eine Ausreisebeschränkung gegenüber Personen vor, die sich anlässlich von Fussballveranstaltungen an Gewalttätigkeiten oder Ordnungsstörungen beteiligt haben.
Mit dem Beitritt zum Übereinkommen bezeugt die Schweiz, dass sie einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer international einheitlichen Handhabung von risikobehafteten Sportveranstaltungen unterstützt. Die Genehmigung bedingt keine Anpassung der Gesetzgebung, da Bund und Kantone mit ihren geltenden rechtlichen Grundlagen die Anforderungen des Übereinkommens bereits vollständig erfüllen.