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Ja zu Änderung der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung

16.08.2011

Der Regierungsrat äussert sich grundsätzlich positiv zur vorgeschlagenen Änderung der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung, wie er in seiner Vernehmlassung an das Bundesamt für Verkehr festhält. Der Erlass basiert auf dem Übereinkommen zwischen Deutschland, Oesterreich und der Schweiz über die Schifffahrt auf dem Bodensee - und dem Rhein bis Schaffhausen. Anpassungen sind in den zwei Bereichen allgemeine Schifffahrtsbelange und Abgasvorschriften für Schiffsmotoren erforderlich. Die Abgasvorschriften für Schiffsmotoren von Vergnügungsfahrzeugen richten sich nach den künftigen neuen Bestimmungen der europäischen Sportboot-Richtlinie. Weiter wird u.a. für neue, gewerblich genutzte Schiffe (z.B. Fahrgast- oder Güterschiffe) eine Partikelfilterpflicht eingeführt. Bei Neumotorisierungen dieser Schiffe gilt sie nur dann, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Die Regierung begrüsst die vorgeschlagenen Anpassungen. Einzig das Verbot des Herunterspringens von Brücken in das Fahrwasser wird abgelehnt. Es ist zwar im Interesse der Sicherheit von Personen und der Schifffahrt gut gemeint. Ein Verbot wäre aber nur sehr schwer kontrollierbar und damit auch kaum durchsetzbar. Der sinnvollere Ansatz ist eine Präventionskampagne, wie sie im Juli 2011 von den Kantonen Schaffhausen und Thurgau sowie dem Land Baden-Württemberg gemeinsam lanciert wurde.
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